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Interviews

2011

Luisa Corna
Matteo Cavallieri

Die verwaltete Stadt

Die Grafik-Designerin und Forscherin Luisa Corna (London) und der Philosoph Matteo Cavalleri (Palermo) konzipierten im Herbst 2010 das Projekt Legal Disagreements für die Villa Romana. Dabei ging es um künstlerische Strategien der Subversion und divergierende Formen der Repräsentation im restriktiv überverwalteten Zentrum von Florenz.

Der folgende Text ist ein Auszug aus ihrer Projektreflektion in deutscher Übersetzung.
Um ihn in voller Länge in italienisch auf dieser Hompage zu lesen, klicken Sie bitte hier.


Art. 54, Tuel (D. lgs. 267 /2000)
(alte Formulierung, vor August 2008):

„Der Bürgermeister ergreift in seiner Rolle als Regierungsvertreter aus begründetem Anlass und bei Respektierung der allgemeinen Grundsätze der Rechtsordnung, Dringlichkeitsund Notstandsmaßnahmen zwecks Vorbeugung und Beseitigung von schweren Gefahren, die die Unversehrtheit der Bürger bedrohen; zur Ausführung der jeweiligen Anordnungen kann er beim Präfekten, wo auch immer nötig, Assistenz der öffentlichen Staatsgewalt anfordern.


2009 eingefügte Änderungen (Dekret 92 /8):

Der Bürgermeister "… ergreift aus begründetem Anlass auch Dringlichkeits- und Notstandsmaßnahmen bei Respektierung der allgemeinen Grundsätze der Rechtsordnung zwecks Vorbeugung und Beseitigung schwerer Gefahren, die die öffentliche Unversehrtheit und urbane Sicherheit bedrohen."

Das Dekret 92 /8, von Innenminister Roberto Maroni präsentiert und 2009 vom Senat verabschiedet, leitet eine kleine, aber wesentliche Änderung im legislativen Text ein, die die Macht der Bürgermeister betreffs Verfügungen definiert. Durch den minimalen Zusatz des Wortes auch wird die Verfügung nicht mehr durch Situationen gerechtfertigt, die Notwendigkeits- und Dringlichkeitscharakter besitzen, sondern wird zu einem üblichen Disziplinierungsinstrument, auf das Bürgermeister zurückgreifen können. Durch Übereinkünfte zwischen der im Stadtrat repräsentierten Elite wird der Bürgermeister zum legitimierten playmaker durch direkte Investitur seitens der Wähler, und daher zum Verantwortlichen für Ausführung und Beseitigung von Anträgen und Ängsten auf dem Territorium. Die Verbreitung von Verfügungen, die in den letzen Jahren zu beobachten war, hat den ersten Verdacht bestätigt, dass diese Änderungen des legislativen Textes in Wirklichkeit signifikante Transformationen ankünden, die die individuellen Rechte und Freiheiten beschneiden. Neben dem allgemeinen demokratischen Defizit hat diese Reihe von Mikroverfügungen, die nicht so sehr durch einen normativen logischen Faden verbunden sind, sondern motiviert erscheinen durch die persönliche Dringlichkeit zur Lösung von Problemen, die auf nationaler Ebene unterschiedlich behandelt werden, eine wachsende legislative Zersplitterung hervorgerufen.

Bei genauer Betrachtung der historisch-symbolischen Evolution der Subjekte der Macht erlaubt die Komponente der persönlichen Investitur, nebst Widerhall des ganzen ikonografischen, populistischen Rüstzeugs, die Verlagerung der Figur des Bürgermeisters auf die Ebene der Souveränität. Genauer gesagt kommt es zu ihrer Verortung im spezifischen historischen Moment, in dem die Macht des Herrschers die Gestalt der Polizeimacht annimmt und sich somit von der juristischen Macht abhebt. Der aktuell zu verzeichnende große Gebrauch von Verfügungen ist tatsächlich nichts anderes als die gegenwärtige Wiederbestätigung der Zerfahrenheit – sowohl auf normativer als auch auf politischer Ebene – die seit jeher zwischen den kontrastierenden Dimensionen von Polizei und Recht besteht. Sie sind von Beginn an nicht vergleichbar und der urbane Rahmen konstituiert sofort den Rahmen ihres Konfliktes: "Die Polizei ist nicht die Justiz […] Sicher, wie auch die Justiz, ist die Polizei Ausdruck königlicher Macht, aber sie ist doch verschieden. In jener Zeit wird die Polizei keinesfalls als ein Instrument in den Händen der juristischen Macht gedacht, als Mittel, die Entscheidungen der Justiz tatsächlich durchzusetzen. Sie ist keine Verlängerung der Justiz, der König agiert nicht durch seinen juristischen Apparat, sondern er herrscht direkt über seine Untertanen in nicht juristischer Form." Die Polizei lässt sich also beschreiben als anhaltende Gebärde der direkten Governance seitens des Herrschers in seiner Eigenschaft als herrschaftliches Individuum. Paradoxerweise ist die Polizei "der permanente Staatsstreich, der ausgeübt wird im Namen und in Funktion der Prinzipien ihrer eigenen Rationalität, ohne sich an die anderswo installierten Regeln der Justiz anzugleichen oder sich nach ihnen verändern zu müssen." Und die interne Rationalität der Polizei, ihre Grammatik, tritt in ihren Instrumenten zu Tage: in der Verfügung, der Vorschrift und im Verbot.

Wenn sich einerseits die formale Abstraktheit des legislativen Apparates der Personifizierung der Governance-Macht in Person des Bürgermeister-Herrschers entgegensetzt, trifft andererseits die Universalität des Gesetzes auf die überaus detaillierte Mikrostruktur des regulativen Eingriffs der Verfügung. Heute, wie am Ende des 18. Jahrhunderts, kann man feststellen: "Die Reglements der Polizei unterscheiden sich von anderen zivilen Gesetzen. Die Angelegenheiten der Polizei sind Angelegenheiten des Augenblicks, während die Angelegenheiten des Gesetzes definitiv und permanent sind. Die Polizei kümmert sich um Kleinigkeiten, während sich die Gesetze mit Wichtigem beschäftigen. Die Polizei kümmert sich fortwährend um Details." (Katharina II. von Russland, 1769, § 535). Doch in der gegenwärtigen Metropole (hier verstanden als Form des urbanen Raumes) scheinen die Aktionskontexte der Polizei und der Justiz nicht mehr streng kontingentiert wie es die königlichen Vorsätze Katherina II. implizierten. Der Aktionsradius der Polizei scheint sich nicht mehr durch Lappalien zu konstituieren vom Moment an, da die biologischen, die menschliche Spezies auszeichnenden Eigenschaften (vom sich Ernähren bis hin zum sich Waschen – nur um einige, in den Verfügungen wiederkehrende Topoi zu erwähnen) zum spezifischen Objekt der Politik und ihrer Machtstrategie geworden sind. Die Macht der Polizei, die heute durch die Bürgermeister verkörpert wird, produziert daher gefährliche Widersprüche in legislativer Hinsicht, infolge derer alltäglich das Statut der demokratischen Sicherheit unserer Städte unterminiert wird. Die daraus entstehende Inkohärenz ist doppelt: Während jede legislative Kontinuität auch zwischen angrenzenden Gemeinden und Provinzen fehlt, erweisen sich die Verfügungen als widersprüchlich zu den Rechten und Freiheiten, die konstitutionell auf nationaler Ebene garantiert sind. Räumlich gesprochen, stehen wir vor Widersprüchen, die sich horizontal (zwischen Gemeinde und Gemeinde) wie auch vertikal (zwischen Gemeinde und Staat) darstellen. Einige Beispiele: Die Verfügungen gegen die Burka sind Verbote, die sich durch die spezifische Diskriminierung einer Gruppe kennzeichnen und daher nicht kompatibel mit dem Artikel 3 der Konstitution sind, die die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz festschreibt. Ebenso steht das Verbot gegen das Flugblattverteilen im Widerspruch zum Artikel 21, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigt wird.

Aus der Beobachtung dieser Paradoxa, die das System der Verfügungen beinhaltet und hervorbringt, ist das Projekt ‚Disaccordi legali‘ (‚Legale Widersprüche‘) gewachsen. In Florenz angekommen und vor unzählige kleine Mikroverbote gestellt, haben wir diesen normativen Überschuss untersucht und zu überlegen begonnen, wie eine Reihe von künstlerischen Interventionen und theoretischen Reflexionen die Einschnitte, die die legislative Handlung vorsieht, zeigen und besetzen können. Die Verfügungen, auf die wir zu Beginn als Besucher und Bewohner und nur in einem zweiten Moment als Organisatoren der Initiative gestoßen sind, scheinen oft darauf abzuzielen, gegen Handlungen Sanktionen einzuleiten, bevor diese überhaupt eintreten. Das Verbot wird zur Präventivmaßnahme: Die hypothetische Prädisposition zur Missachtung wird mit der tatsächlichen Ausführung der Ordnungswidrigkeit gleichgestellt. Die Dringlichkeit der sozialen Kontrolle gleitet gefährlich in eine Richtung, in der die Nachweisnotwendigkeit durch den Verdacht ersetzt wird; die Gefahr wird nicht identifiziert und gemessen, sondern vorausgesagt: der Beweis der Schuld leitet sich nicht aus allgemeingültigen, objektiven Nachforschung ab, sondern speist sich aus persönlicher Intuition. Genau diese Fokussierung auf den Verdacht enthüllt die Inkompatibilität der Verfügung mit der Suche nach Sicherheit. Die einmalige Anwendung eines Verbotes auf einen Bereich der Stadt, sprich eine disziplinatorisch-politische Maßnahme, kann nicht mit Sicherheitspolitik, d.h. der Rigorosität der Planung und des langfristigen Eingriffs, mithalten.

Bei genauer Prüfung von Formulierungen einiger Verfügungen tritt schließlich ein anderer Aspekt zutage: Indem man sich an ein Prinzip von Gleichheit halten muss, das die Sanktion gegen spezifische, soziale Gruppen versperrt, werden in den Verfügungen Aktionen und Verhalten verboten, durch die diese Gruppen eindeutig identifiziert werden. Anna Lorenzetti definiert diese metonymischen Mechanismen als Formen indirekter Diskriminierung und erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass alle jüngeren Verbote mit religiöser Konnotation sich auf nichtkatholische Bürger beziehen, die zum größten Teil Ausländer sind. Mehr als einen Eingriff zur Normativierung von Handlungen und Verhalten fördert die Verfügung fortwährende Vereinheitlichungsmaßnahmen von Komponenten, von nicht passenden Mosaiksteinchen, die nicht in den administratorischen Aufgabenbereich der Polizei fallen. Die Verfügung, im Unterschied zum Gesetz, setzt nicht ein Verhalten mit einer Norm in Beziehung, sondern definiert eine gefährliche und irreale Idee von Normalität, an der die Komplexität des Realen bemessen wird. "Ich glaube trotzdem, dass man zeigen muss wie das Verhältnis zwischen Gesetz und Norm die intrinsische, fast grundlegende Präsenz von einer Art Normativität in jedem gesetzlichen Imperativ aufzeigt, die nicht verwechselt werden darf mit dem, was ich mit Begriffen wie Prozedur, Verfahren oder Normierungsmaßnahmen bezeichnet habe. Ich würde, wenn überhaupt, das Gegenteil behaupten: Es ist richtig, dass sich das Gesetz auf eine Norm bezieht, doch was mich interessiert, ist zu zeigen, wie sich Normierungsmaßnahmen unterhalb, an den Außenrändern, und sogar in Opposition zu einem System, das sich auf das Gesetz stützt, entwickeln." Vor (oder vielleicht besser ‚zuwider‘) einer normativen Spannung (einer Idee des Seinmüssens) wirkt in der Verfügung das, was – ganz zufällig – als Modell der Normalität angenommen wird (in seinen vielfältigen Bedeutungen von traditionell, authentisch, typisch …). Die Normierung, einmal abgekoppelt von jeder normativen Ordnung, manifestiert sich also in gewalttätigen Aktionen sozialer Beschneidung und Verarmung von innerhalb des Stadtraumes verteilten Planungspotenzialitäten. Außer den intrinsischen, disziplinatorischen und diskriminierenden Funktionen der bürgermeisterlichen Verfügungen ist es ihre Beziehung zum Raum, den unser Projekt in all seinen politischen Reichweiten untersuchen wollte. Durch die Reihe von Eingriffen, Projektionen und Debatten, die sich für einen Monat innerhalb und außerhalb der Villa Romana abgewechselt haben, haben wir versucht, die paradigmatischen Modalitäten in Florenz aufzuspüren, mit denen die Sicherheitspolitiken den urbanen Raum transformieren. Die Hauptstadt der Toskana stellt tatsächlich eines der eklatantesten Beispiele einer reglementierenden Tendenz dar, die auf der ganzen nationalen Skala beobachtet werden kann. Innerhalb der Stadt lässt sich, was diese Tendenz angeht, eine unterschiedliche Intensität beobachten: Von der Peripherie ins Zentrum nimmt die Kontrolle progressiv zu, in sichtbaren Formen von Kameras, Schildern und Präsenz der Gemeindepolizei. Obwohl das Gebiet innerhalb der alten Stadtmauern, das am meisten ‚kontrollierte‘ Gebiet bleibt, wer-den die Verbote auch auf andere Gegenden außerhalb des historischen Stadtkerns übertragen, die für die dort wohnende Bevölkerung wichtige Orte der Sozialisierung darstellen. Vor dem Hintergrund unserer Ausführungen verliert die unabdingbare Verantwortung der architektonischen Erhaltung, mit der die Administration Verfügungen gegen Biwake oder den Konsum von Essen und Alkohol gerechtfertigt hat, an Kohärenz. Im Gebiet des Cascine Parks gilt das Verbot des über den eigenen Konsum hinausgehenden Alkoholbesitzes, das keinem konservatorischen Motiv zu folgen scheint. Diese zielgerichtete reglementierende Bestimmung erzeugt einen Raum von normativer Diskontinuität. Die Verfügung verbietet nicht absolut, sondern bestraft punktuell und versucht somit "ungewöhnliche, nicht den Regeln entsprechende" Praktiken der Lebensweise im Raum zu entfernen. Es scheint ein Bewusstsein darüber zu geben, dass es sich nicht um Handlungen handelt, die gänzlich gesetzeswidrig sind, sondern um Praktiken, die nicht konform gehen mit der präzisen Vorstellung von Anstand und daher dazu verurteilt sind, aus dem Sichtfeld zu verschwinden.

Im speziellen Fall von Florenz resultiert die Notwendigkeit zur Verteidigung des architektonischen und künstlerischen Reichtums konform mit dem Erlass einer Reihe von Verfügungen, die die Bedingungen der Nutzung des Raumes, außer für touristische Zwecke, limitiert haben.

Mit Vorwandfunktion der Konservierung wird hier eine perverse und restriktive Vorstellung von Erhaltung formuliert, die die architektonischen Objekte als Elemente monolithischer Benutzbarkeit betrachtet, die jede Reflexion über die Beziehung zwischen Subjekt (der, der wohnt) und Monument außer Acht lässt. Die exzessive Reglementierung macht den zeitgenössischen Bürger bewegungsunfähig und versagt ihm den Zutritt zur (Neu-)Deutung der Monumente seitens einer konservatorischen Praktik, die sich auf ein wechselseitiges Spiel von Planungen zwischen den Subjekten aller Epochen und den künstlerischen /architektonischen Objekten gründet, jenseits der ursprünglichen Intentionen ihrer Autoren. Diese gefälschte historische Authentizität soll vor allem durch die Verfügungen erhalten werden. Eine unter Touristen wenig bekannte Inschrift, die sich auf der Piazza della Repubblica befindet ("Dem antiken Zentrum der Stadt wurde nach Jahrhunderten des Elends ein neues Leben gegeben"), erinnert an urbanistische Eingriffe am Ende des 19. Jahrhunderts in Form von Abriss und den darauf folgenden Neubau des ganzen mittelalterlichen Nukleus der Stadt. Ein Großteil des historischen Stadtzentrums ist also jünger, als dies vom touristisch-kommunikativen Apparat propagiert wird. Wenn auf formaler Seite Feindseligkeit gegen jede kleine Veränderung, wenn sie auch temporär ist, vorherrscht, scheinen die politischen Entscheidungen der letzten Jahre, tiefe Transformationen im sozialen Gewebe der Bürger hervorgerufen zu haben. Lorenzo Tripodi definiert diese Ko-Präsenz antithetischer Tendenzen als konservatorische Transformation. Der plötzliche Anstieg der Mietkosten im historischen Stadtkern hat die Vermehrung von vorübergehend stark lukrativen kommerziellen Aktivitäten zum Nachteil kleiner Geschäfte zur Konsequenz gehabt; außerdem hat dies zu einer Abwanderung der Bevölkerung in die äußeren Gebiete geführt – zwischen 1999 und 2011 war ein Einwohner- Verlust von 11 % zu verzeichnen.


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